Ab Mittwoch den 24.11.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung!
Wir fassen hier einmal das wichtigste zusammen:
– 2G Regelung für den
Restaurantbetrieb
– 2G Regelung für touristische Reisen
– 3G Regelung für Geschäftsreisende
– Für Kinder unter 15 gilt weiterhin
der Schülertest.
– Es besteht immer noch die
Maskenpflicht im Gebäude,
außerhalb vom Tisch
Wir setzen die gegebenen Regelungen zu jeder Zeit konsequent um – Zu Ihrer und unserer Sicherheit!
Wir bitten daher um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit!